Die Geschichte des Wal- und Wüsteberghauses
„Herta“ kannte jeder im Ort, sie wohnte im jetzigen Wal- und Wüsteberghaus. Sie führte den einzigen Laden im Ort, bis sie Ende der 90er Jahre ins Altersheim kam. Danach verfiel das Gebäude. 2004 erwarb der PRO Wal- und Wüsteberg e.V. das Haus und begann mit der Sanierung. 2007 wurde die Fotovoltaikanlage auf das Dach montiert und sie liefert seitdem umweltfreundlichen Strom.
Heute ist das Haus auch Herberge für Pilger. Es gibt ein Zweibett- und ein Dreibettzimmer. Auf unseren Dachböden können bis zu 18 Gäste auf Matratzen übernachten.
Eine moderne Dusche ist seit 2009 eingebaut. Im Erdgeschoss befindet sich eine kleine Küche für die Selbstversorgung und seit 2017 eine behindertengerechte Sanitäranlage.
Der Verein besitzt im Wal- und Wüsteberghaus einen eigenen Brennofen und bietet Töpferkurse an.
Die Bücherzelle
Seit 2023 steht am Wal- und Wüsteberghaus eine Bücherzelle. Der Verein hat diese errichtet und pflegt sie.
Schwosdorf und seine Sehenswürdigkeiten
Der Pilgerweg von Kamenz nach Schwosdorf führt entlang der alten „Poststraße“. Die Postmeilensäule am Dorfeingang ist aus dem Jahr 1723. Schwosdorf wird das erste Mal um 933 erwähnt. Der Sage nach fand am Walberg eine blutige Schlacht des Königs Heinrich I. gegen die Wenden statt. Umgeben von sanften Hügeln und Tälern, sticht die Hügelkette des Wal- und Wüsteberges ins Auge, für dessen Erhalt sich der PRO Wal- und Wüsteberg e.V. einsetzt. Das kleine Flüsschen, welches den Ort durchfliesst, nennt sich Schwosdorfer Wasser.
Es liegt ein lieblicher Zauber über dem Ort. Nimmt man sich die Zeit und besucht die Höfe des Ortes, entdeckt man einige Zeitzeugen aus Stein. Das Haus Nr. 15 ist ein wunderschönes Fachwerkhaus und liebevoll restauriert. Im Gehöft Nr. 12 steht noch ein Schleifstein im originalen Zustand und eine Steintafel am Hauseingang gibt das Jahr 1880 als Erbauungsdatum an. Wandert man weiter entlang der Landstraße, gelangt man zur Nr. 25. Die beiden Granitsäulen stammen aus dem 17. bzw. 18. Jahrhundert. Der Wassertrog aus Granit ist vermutlich nicht so alt. Wer einen schönen Ausblick geniessen möchte, der sollte sich einen Abstecher auf den Spitzberg gönnen. Nach etwa 10 Minuten steht man auf dem kleinen Holzaussichtsturm und hat einen wunderschönen Ausblick von Neukirch bis Königsbrück. Es existiert dort sogar ein Gipfelbuch in welches man sich eintragen kann.
Hausordnung
Die Mieter und Nutzer des Wal- und Wüsteberghauses bilden eine Hausgemeinschaft. Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Mieter und Nutzer. Um ein ungestörtes Zusammenleben zu erreichen, ist folgende Hausordnung als rechtsverbindlicher Bestandteil des Nutzungs- bzw. Mietvertrages einzuhalten.
1. Ordnung und Sicherheit
1.1. Die Anfertigung zusätzlicher Haus- und Zimmerschlüssel bedarf der Genehmigung durch den Vermieter. Beim Auszug sind alle Schlüssel ohne Kostenerstattung an den Vermieter zu übergeben.
1.2. Der Verlust von Hausschlüsseln ist dem Vermieter anzuzeigen. Die Kosten für die Neuanfertigung trägt der Verursacher.
1.3. Hauseingänge, Zufahrten, Kellergänge, Hausflure und Treppenaufgänge sind grundsätzlich freizuhalten. Das Aufstellen von Möbelstücken ist entsprechend der Forderungen der Feuerwehr und Rettungsdienste verboten. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Forderungen entstehen, haftet der betreffende Mieter bzw. Nutzer.
1.4. Das Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet.
1.5. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren, explosionsgefährdeten sowie geruchsbelästigenden Stoffen in den Räumen ist verboten.
1.6. Bei Havarien an Elektro- und Wasserleitungen sowie Ausfall der Heizung ist der Vermieter zu verständigen.
1.7. Mängel, die der Mieter/Nutzer nicht selbst verschuldet hat, sind dem Vermieter innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen.
1.8. Das Licht ist beim Verlassen der Räume auszuschalten.
1.9. Bei längerer Abwesenheit von Mieter/Nutzer ist der Zimmerschlüssel einer Person des Vertrauens zu übergeben.
1.10. Bei Feueralarm ist das Wal- und Wüsteberghaus zu verlassen. Die in den Räumen ausgehängten Fluchtpläne sind unbedingt zu beachten. Die Notausgänge sind entsprechend gekennzeichnet. Auf größte Ruhe und Ordnung ist zu achten, damit keine Panik entsteht. Die Türen und Fenster sind zu schließen.
2. Sauberkeit
2.1. Alle Mieter und Nutzer sind verpflichtet, auf Sauberkeit zu achten.
2.2. In die Toilette dürfen keinerlei Gegenstände geworfen werden, die eine Verstopfung verursachen können. Für entstehende Schäden haftet der Mieter bzw. Nutzer.
2.3. Müll und Abfälle sind zu sortieren und getrennt in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen. Aus Fehlbefüllungen zusätzlich entstehende Kosten werden auf die Verursacher umgelegt.
2.4. Bei Auftreten von Ungeziefer ist unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Die Kosten für die Beseitigung von Ungeziefer trägt der Mieter/Nutzer, wenn ihm die Schuld dafür nachgewiesen wird.
3. Schlussbestimmungen
3.1. Durch den Beschluss der Mitgliederversammlung des PRO Wal- und Wüsteberg e.V. tritt die Hausordnung in Kraft.
3.2. Die Hausordnung wird mit ihrer Inkraftsetzung verbindlicher Bestandteil des bestehenden Miet- bzw. Nutzungsvertrages.
3.3. Wiederholte oder grobe Verstöße werden mit geeigneten Maßnahmen geahndet.
3.4. Sollte die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit im Wal- und Wüsteberghaus Abänderungen und Ergänzungen dieser Hausordnung erforderlich machen, darf der Vermieter die entsprechenden Anordnungen treffen.
3.5. Mit Empfang dieser Hausordnung werden alle vorher geltenden außer Kraft gesetzt.
Schönteichen, den 27.06.2016
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