{"id":216,"date":"2020-11-08T11:40:43","date_gmt":"2020-11-08T11:40:43","guid":{"rendered":"http:\/\/wal-wueste-berg.de\/?page_id=216"},"modified":"2020-11-15T12:25:12","modified_gmt":"2020-11-15T12:25:12","slug":"erfurter-erklaerung-zum-gesteinsabbau","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wal-wueste-berg.de\/?page_id=216","title":{"rendered":"&#8222;Erfurter Erkl\u00e4rung&#8220; zum Gesteinsabbau"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>ERFURTER ERKL\u00c4RUNG<\/strong><br><strong><br>EIN FORDERUNGSKATALOG ZUM GESTEINSABBAU IN DEUTSCHLAND<\/strong><br><br>Der industrielle Abbau von Sand, Kies, Gips und anderen Gesteinen schreitet weltweit und auch in Deutschland immer weiter voran. Die aktuelle Praxis der Baustoffproduktionsorgt f\u00fcr die Zerst\u00f6rung unwiederbringlicher Natur und Landschaftenauf Kosten nachfolgender Generationen. Dabei gibt es moderne Ans\u00e4tze, die sehr viel sorgsamer mit Ressourcenumgehen. Die von den Unternehmen und Konzernen versprochene Rekultivierung wird oft nicht in vollem Ma\u00dfe umgesetzt und die Landesberg\u00e4mter kommen ihrer Kontrollaufgabe nur ungen\u00fcgend nach.In Deutschland w\u00e4chst seit Jahren der Unmut \u00fcber den massiven Raubbau an der Natur. Zahlreiche Menschen, Initiativen und Verb\u00e4nde engagieren sich vor Ort gegen die Naturzerst\u00f6rung und den weiteren Ausbau der Gesteinsf\u00f6rderung.<br><br>Ein Grund daf\u00fcr ist der nicht ausreichende Schutz durch das Zivil-, Natur-und Umweltrechtund das antiquierte Bundesbergrecht. Das Regelwerkstammt teilweise noch aus der Kriegs-und Nazizeit, in der die Ausbeutung von Rohstoffen oberste Ma\u00dfgabe war. Bis heute wird dem Interesse des Bergbaus weitgehend Vorrang vor anderen Belangen einger\u00e4umt.<br><br>Wir brauchen ein Ende der veralteten Rohstoffgewinnungsmethoden im gesamten Baubereich! Die Devise muss lauten \u201eDie Stadt als Steinbruch\u201c(Urban mining)anstatt Raubbau an der Natur.Wenn das Neubauwachstum anh\u00e4lt, werden Baustoffemissionen ein F\u00fcnftel der CO2-Emissionen bis 2050 ausmachen. Derzeit ist der Abbau von Gesteinen immer noch lohnenswerter, als ein Umschwenken auf nachwachsende Baustoffe und Recycling. Mit fatalen Folgen f\u00fcr Mensch und Natur in den betroffenen Regionen!<br><br>Die unterzeichnenden Initiativen haben sich auf die folgenden gemeinsamenbundesweiten Forderungen verst\u00e4ndigt.<br><br><strong>Forderungskatalog<\/strong><br><br><strong>1. Reform des Bundesbergrechts<\/strong><br><br>Es braucht endlich einen fairen Interessenausgleich zwischen den F\u00f6rderunternehmen und dem Staat einerseits und der betroffenen Bev\u00f6lkerung sowie dem Schutz der Umwelt andererseits. Bei bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren ist eine St\u00e4rkung der \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung, die Einf\u00fchrung einer umfassenden Umweltpr\u00fcfung und die St\u00e4rkung der Klagerechte erforderlich. Im Jahr 1996 trat das \u201eGesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverh\u00e4ltnisse bei Bodensch\u00e4tzen\u201c in Kraft. Viele der \u201ealten\u201c Bergbauberechtigungen wurden von diesem Gesetz ausgeschlossen. Hierzu muss es eine Fristsetzung geben, ab welchem Zeitpunkt dieses Gesetz f\u00fcr alle Abbauverfahren gilt. Oftmals k\u00f6nnen sich bergbaugesch\u00e4digte Anwohner*innen juristisch nicht gegen Sch\u00e4den wehren, da die Beweislast bei ihnen liegt. Es ist dringend erforderlich, eine Beweislastumkehr f\u00fcrSch\u00e4den infolge von Rohstoffgewinnung einzurichten. Umweltverb\u00e4nde scheitern in ihrem Ziel sch\u00fctzenswerte Naturressourcen zu erhalten, weil das Bergrecht faktisch \u00fcber dem Umweltrecht steht. Es muss m\u00f6glich werden, bei Neuaufschl\u00fcssen und Erweiterungen von Abbaugebieten Versagensgr\u00fcnde abzuw\u00e4gen, insbesondere:<br>&#8211; Belange des Klima-und Ressourcenschutzes<br>&#8211; Biodiversit\u00e4t<br>&#8211; nat\u00fcrliche Lebensr\u00e4ume von Arten, <br>&#8211; Schutz hochwertiger landwirtschaftlicherB\u00f6den,<br>&#8211; Schutz des Grundwassers <br>&#8211; Schutz von Bergbaubetroffenen und der Umwelt<br><br>Die Absicht, Bodensch\u00e4tze zu f\u00f6rdern, muss nach langfristigen Gemeinwohlaspekten, statt nur anhand einer aktuellen Nachfrage oder den Gewinnabsichten eines privaten Bergbauunternehmens bewertet werden. <br><br><strong>2. Reform des Umweltrechts bei Rohstoffabbauvorhaben<\/strong><br><br>&#8211; Einrichtung von Schlichtungsstellen durch die Bundesl\u00e4nder, insoweit Sch\u00e4den durch Abbau auftreten k\u00f6nnen<br>&#8211; Obligatorische Beweissicherungsverfahren vor Beginn des Abbaus, die von den Unternehmern finanziert werden m\u00fcssen.<br>&#8211; Einrichtungen von Dauermessstellen bez\u00fcglich der Staub- und Feinstaubbelastung, Grundwasser, Ersch\u00fctterungen und L\u00e4rm.<br>&#8211; \u00dcberarbeitung der einschl\u00e4gigen Richtwerte f\u00fcr Immissionen unter Einbeziehung von Umweltverb\u00e4nden und Betroffenenvertretungen unter Ber\u00fccksichtigung von Summenwirkungen. <br>&#8211; Sicherer Einbeziehung der Betroffenenvertretungen im Genehmigungsverfahren (\u00a72a (3), 9. BImSchV)<br><br><strong>3. Kein Abbau in Schutzgebieten<\/strong><br><br>Die Novellierung des Bundesbergrechts muss endlich explizit den Bergbau in bestehenden und auch beantragten Schutzgebieten unter EU-, Bundes-und Landesrecht verbieten. Eine besondere Rolle sollte Schutzgebieten auch in der Abw\u00e4gung zukommen. Hier reicht es nicht, umSchutzgebiete herum zu graben und diese dadurch erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. Um die Schutzgebiete in ihrer Funktion nicht auszuh\u00f6hlen, m\u00fcssen Mindestabst\u00e4nde (Pufferzonen) zwischen Abbaufl\u00e4chen und den gesch\u00fctzten Gebieten festgeschrieben werden. Diesmuss ebenso f\u00fcr sonstige Rohstoffgewinnungsvorhaben geregelt werden.<br><br><strong>4. Verpflichtende Sicherheitsleistungen f\u00fcr ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rekultivierung und Sch\u00e4den an Gemeinwohlg\u00fctern<\/strong><br><br>Sicherheitsleistungen, die bereits heute nach \u00a756 Abs.2 Bundesberggesetz m\u00f6glich sind, m\u00fcssen in voller H\u00f6he der zu erwartenden Wiedernutzbarmachungskosten obligatorisch erhoben werden, damit die Rekultivierung sichergestellt wird. Gleichzeitig m\u00fcssen die Sicherheitsleistungen auch Reparaturen bei Sch\u00e4den an Gemeinwohlg\u00fctern wie z.B. Quellen und Flie\u00dfgew\u00e4ssern abdecken. Sie m\u00fcssen auch den Fall der Abbauaufgabe und des Konkurses gew\u00e4hrleisten.Bei Verf\u00fcllungen d\u00fcrfen die Einlagerungsmengen die Gesamtf\u00f6rdermengen nicht \u00fcbersteigen. Dies muss ebenso f\u00fcr sonstige Rohstoffgewinnungsvorhaben geregelt werden. Ziel der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rekultivierung muss die weitere uneingeschr\u00e4nkte Nutzbarkeitder betreffenden Fl\u00e4chen sein.<br><br><strong>5. Bessere Regulierung von Abbauvorhaben<\/strong><br><br>Aufgrund der sp\u00e4ten Einbeziehung ist die Interessenwahrnehmung von Eigent\u00fcmern und Betroffenen wie auch die Vertretung von Umweltschutz-und Belangen angrenzender Gebiete kaum m\u00f6glich. Klagem\u00f6glichkeiten f\u00fcr Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer sind erst am Ende des planungsrechtlichen Verfahrens, bei der sog. Grundabtretung gegeben. Erst dann werden auch Fragen des Bedarfes an Rohstoffen ber\u00fccksichtigt.<br><br>Es braucht klare gesetzliche Vorgaben zur Regulierungen von Abbauvorhaben grundeigener Bodensch\u00e4tze auch unter 10 ha, insbesondere Schotter, Kiese und Sande. Darin sollen<br>&#8211; ein Abstandgebot von mindestens 500m zu Siedlungsfl\u00e4chen, beim Einsatz von Sprengstoffen mindestens 800m <br>&#8211; Raumordnungsverfahren ab einer Gr\u00f6\u00dfe von 5 Hektar, <br>&#8211; das Einvernehmen mit der betroffenen Kommune und den regionalen Planungsverb\u00e4nden,<br>&#8211; eine angemesseneBer\u00fccksichtigung eines verantwortlichen Umgangs mit begrenzten Ressourcen.<br>&#8211; Verbot von Fl\u00e4chenbevorratung von mehr als 3 Jahren nach Bergbauberechtigung auch f\u00fcr unverritzte Fl\u00e4chen<br>geregelt werden.<br><br><strong>6. Einf\u00fchrung einer bundesweit einheitlichen Steuer auf alle gef\u00f6rderten Gesteine<\/strong><br><br>Bis auf die nur manchmal erhobene F\u00f6rderabgabe bekommen derzeit Unternehmen die Rohstoffe so gut wie kostenlos. Daher w\u00e4re es l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llig eine Steuer (\u00e4hnlich der bundesweit debattierten Prim\u00e4rstoffsteuer) auf gef\u00f6rderte Gesteine und Massenrohstoffe zu erheben. Mit den Einnahmen sollen zweckgebunden nachhaltige alternative Baustoffe und das Recycling unterst\u00fctzt werden.<br><br><strong>7. F\u00f6rderung alternativer nachwachsender Baustoffe<\/strong><br><br>Die Bundesregierung muss breit angelegte Studien jeweils zu alternativen Baustoffen und zum Recycling von Gesteinsprodukten in Auftrag geben und Forschung dazu finanzieren. Ziel muss eine Analyse des Bedarfs und der Potentiale sein. Resultierend braucht es F\u00f6rderprogramme zum Einsatz nachwachsender Baustoffe (wie z.B. Stroh, Holz), von Recyclingmaterial und von treibhausgasarmen Baustoffen wie Lehm oder Limestone Calcined Clay (LC3). Teil dieser Programme sollte sein, Anreize f\u00fcr sortenreine Herstellung von Baustoffen f\u00fcr effektives Recycling zu setzen, um die R\u00fcckgewinnung von mineralischen Rohstoffen beim Abriss zu garantieren. Die Forschung zu alternativen nachwachsenden Baustoffen muss nicht zuletzt durch F\u00f6rderung in die Praxis umgesetzt werden.<br><br><strong>8. Ambitionierte Recyclingquoten<\/strong><br><br>Aktuell ist der billige Abbau und die Ausbeutung der Rohstoffe und der Natur nach wie vor g\u00fcnstiger als das Schaffen eines Recyclingprodukts. Dabei existieren schon z.B. R-Beton (Recycling-Beton) und recycelter Gips, welche die F\u00f6rderung neuer Rohstoffe wie Kies und Sand \u00fcberfl\u00fcssig machen. Daher muss die Bundesregierung verpflichtendeund ambitionierte Recyclingquoten f\u00fcr die Verwendung von Baustoffen festsetzen. <br><br><strong>9. Zertifizierung von Baustoffen<\/strong><br><br>Bei der Zertifizierung von Baustoffen werden bereits die Emissionen von Treibhausgasen als Indikator f\u00fcr Klimaschutz ber\u00fccksichtigt. Die Bundesregierung muss Forschung zu Bewertungssystemen f\u00fcr die Zerst\u00f6rung von Artenvielfalt und Lebensraum f\u00f6rdern und die Zertifizierung von Baustoffenum diese Komponenten erweitern.<br><br><strong>10. Moratorium<\/strong><br><br>Bis zur Umsetzung der Reform des Bergrechtes und des Rechts bei sonstigen Abbauvorhaben, der Einf\u00fchrung von Recyclingquoten in der Bauwirtschaft, der Schaffung einer bundesweit einheitlichen Steuer auf alle gef\u00f6rderten Gesteine und einem F\u00f6rderprogramm alternativer nachwachsender Baustoffe braucht es ein Moratorium. Es d\u00fcrfen nur in Ausnahmef\u00e4llen Genehmigungen f\u00fcr neue Abbaugebiete erteilt werden.<br><br>Erst-Unterzeichner:<br><br>&#8211; GR\u00dcNE LIGA Bundeskontaktstelle Gesteinsabbau<br>&#8211; B\u00fcrgerinitiative Beiern<br>&#8211; B\u00fcrgerinitiative gegen Kiesabbau S\u00f6brigen &#8211; f\u00fcr die Bewahrung der Kulturlandschaft zwischen Pillnitz und Pirna<br>&#8211; B\u00fcrgerinitiative \u201eR\u00fcckmarsdorf\u201c \u2013 Mit uns ist kein Kies zu machen!<br>&#8211; B\u00fcrgerinitiative &#8222;Steinbruch B\u00f6lgental &#8211; Nein Danke!&#8220;<br>&#8211; Verein \u201eF\u00fcr eine Heimat mit Zukunft\u201c e.V.<br>&#8211; Verein f\u00fcr verantwortungsvolle Nutzung des Lebensraumes Clau\u00dfnitz und Umgebung e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>Hier findet ihr die Erfurter Erkl\u00e4rung: <a href=\"https:\/\/grueneliga.de\/images\/Bilder\/Gipsprojekt\/Erfurter_Erklrung_v16-WEB.pdf\">https:\/\/grueneliga.de\/images\/Bilder\/Gipsprojekt\/Erfurter_Erklrung_v16-WEB.pdf<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ERFURTER ERKL\u00c4RUNGEIN FORDERUNGSKATALOG ZUM GESTEINSABBAU IN DEUTSCHLAND Der industrielle Abbau von Sand, Kies, Gips und anderen Gesteinen schreitet weltweit und auch in Deutschland immer weiter voran. 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