{"id":16,"date":"2020-01-18T12:19:15","date_gmt":"2020-01-18T12:19:15","guid":{"rendered":"http:\/\/wal-wueste-berg.de\/?page_id=16"},"modified":"2025-10-31T11:39:24","modified_gmt":"2025-10-31T11:39:24","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wal-wueste-berg.de\/?page_id=16","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gerichtsstand<\/strong><br>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;PRO Wal- und W\u00fcsteberg\u201c, nach Eintragung in das Vereinsregister mit dem  Namenszusatz &#8222;eingetragener Verein&#8220; in der abgek\u00fcrzten Form &#8222;e.V.&#8220;.<br>2. Der Verein hat den Sitz in Kamenz<br>3. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden eingetragen.<br><br><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><br>1. &#8220; PRO Wal- und W\u00fcsteberg &#8220; verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des  Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<br>2. Zweck des &#8220; PRO Wal- und W\u00fcsteberg e.V.&#8220; ist die Verhinderung des Abbau oberfl\u00e4chennaher Rohstoffe  am und auf dem Walberg, dem W\u00fcsteberg und dem Hofeberg (bei Kamenz), die Bewahrung der Natur und der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen sowie deren ganzheitliche Entwicklung, der Schutz der Umwelt, die \u00f6kologische und soziale Bildung und Beratung in den Bereichen Umweltschutz und nachhaltige Lebensweise und die F\u00f6rderung solidarisch-gemeinschaftlicher und umweltbewusster Lebensformen sowie souver\u00e4ner Ern\u00e4hrungsstrukturen.<br><br>Dieser Zweck soll verwirklicht werden insbesondere durch:<br>a.) Koordination der T\u00e4tigkeit mit \u00e4hnliche Zwecke anstrebenden Vereinigungen, Institutionen und Personen, gegenseitige und fachliche Information und Beratung.<br>b.) Gesamtgespr\u00e4che mit den zust\u00e4ndigen staatlichen Institutionen.<br>c.) Verhindern von Sch\u00e4den in der betroffenen Regionen und an deren Bewohnern durch den industriellen  Abbau von Gesteinen, Sanden, Kiesen und anderen Abbauprodukten, Schutz der Tier- und Pflanzenwelt gegen umweltsch\u00e4dliche Einfl\u00fcsse und Aufbau und Pflege der nat\u00fcrlichen und technischen Denkmale  sowie der Flora und Fauna.<br>d.) Verbreiten von Informationen \u00fcber die Pflanzen- und Tierwelt, sowie die Geologie in dem betroffenen  Gebiet.<br>e.) Organisation und Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen und Aktionen, die geeignet sind, das Engagement  der B\u00fcrger zum Schutz der nat\u00fcrlichen Lebensgrundlagen der Region zu st\u00e4rken.<br>f.) F\u00f6rderung gemeinn\u00fctziger Aktivit\u00e4ten der Bildungsarbeit sowie im Natur- und Umweltschutz, als auch im kulturellen und sozialen Bereich.<br>g.) Die Durchf\u00fchrung wissenschaftlicher, umweltp\u00e4dagogischer und kultureller Veranstaltungen und Projekte.<br><br>3. Der Verein hat gemeinn\u00fctzigen Charakter und arbeitet parteiunabh\u00e4ngig, politisch und konfessionell  neutral.<br>4. Der Verein arbeitet eng mit anderen Vereinigungen, Institutionen und Personen zusammen, deren  T\u00e4tigkeit die Ziele des Vereins unterst\u00fctzen.<br>5. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br><br><strong>\u00a7 3 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br>1. Mitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins anerkennt und sich  f\u00fcr deren Realisierung einsetzt.<br>2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag beim Vorstand eingereicht. Ein abgelehnter Bewerber  um die Mitgliedschaft hat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbeschlusses das  Recht, die n\u00e4chste Mitgliederversammlung anzurufen; diese entscheidet endg\u00fcltig. Ein  Aufnahmeanspruch besteht nicht.<br>3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist jederzeit m\u00f6glich und erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung (Brief, E-Mail) gegen\u00fcber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn \u00fcber zwei Jahre der Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet wurde, sofern nicht ein anders lautender Beschluss vorliegt.<br>4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes bei vereinssch\u00e4digenden Verhalten ausgeschlossen werden. Das ausgeschlossene Mitglied hat innerhalb eines Monats  nach Bekanntgabe des Ausschlusses (unzustellbare Postsendungen gelten als bekanntgegeben, wenn  der Beschluss an die zuletzt bekannte Adresse versandt worden ist) die M\u00f6glichkeit, die n\u00e4chste  Mitgliederversammlung anzurufen; diese entscheidet endg\u00fcltig \u00fcber die Mitgliedschaft.<br><br><strong>\u00a7 4 Die Organe des Vereins<\/strong> <br>1. Die Mitgliederversammlung des Vereins<br>1.1. Das h\u00f6chste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie wird mindestens j\u00e4hrlich einmal vom  Vorstand einberufen. Die Einladung hat schriftlich (Brief, E-Mail) zu erfolgen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Sie erfolgt mindestens 14 Tage vor Sitzungstermin.<br>1.2. Der Vorstand beruft au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen ein, wenn diese zur Durchsetzung der  Aufgaben und Ziele notwendig sind.<br>1.3. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand einzuberufen, wenn dies 1\/4 der  Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt.<br>1.4 \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das vom Schriftf\u00fchrer und dem  Versammlungsleiter und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.<br>1.5. Satzungs\u00e4nderungen und Ausschl\u00fcsse von Mitgliedern ben\u00f6tigen mindestens 75 % der abgegebenen  Stimmen einer Mitgliederversammlung.<br>2. Der Vorstand des Vereins<br>2.1. Der Vorstand besteht aus der\/dem Vorsitzenden, der\/dem Stellvertreter\/in, der\/dem Schriftf\u00fchrer\/in und der\/dem Schatzmeister\/in.<br>2.2. Die Wahl des Vorstandes erfolgt in einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder in einer  Mitgliederversammlung. \u00dcber das Wahlverfahren wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die  Wahl des Vorstandes erfolgt f\u00fcr 2 Jahre. Bis zur Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt.<br>2.3. Die Vertretung des Vereins nach au\u00dfen erfolgt durch die\/den Vorsitzende\/n und die\/den Stellvertreter\/in. Beide  haben Einzelvertreterbefugnis.<br>2.4. Die Beschlussf\u00e4higkeit des Vorstandes ist mit 50 % der anwesenden Vorstandsmitglieder gegeben. Ma\u00dfnahmen und Standpunkte im  Namen des Vereins sind vom Vorstand zu beschlie\u00dfen.<br>2.5. Zur Verwirklichung besonderer Aufgaben kann der Vorstand entsprechende Beir\u00e4te berufen.<br>2.6. \u00c4nderungen der Satzung, die nur juristische Formulierungen betreffen, k\u00f6nnen vom Vorstand vollzogen  werden.<br><br><strong>\u00a7 5 Beitr\u00e4ge und Mittel des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br>1. Der Verein erh\u00e4lt Mittel aus Spenden und Zuwendungen. Es werden Mitgliedsbeitr\u00e4ge erhoben: Die  Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind Jahresbeitr\u00e4ge und jeweils am 1. Januar des Jahres im voraus f\u00e4llig. \u00dcber die  H\u00f6he der Jahresbeitr\u00e4ge entscheidet die Mitgliederversammlung. Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br>2. \u00dcber die Verwendung der Mittel beschlie\u00dft der Vorstand.<br>3. Die Kontrolle \u00fcber den Einsatz und die Verwaltung der Mittel geschieht durch zwei Finanzpr\u00fcfer, die nicht  dem Vorstand angeh\u00f6ren.<br>4. Das ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinerlei Anspr\u00fcche auf das Vereinsverm\u00f6gen.<br>5. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten  keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des  Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die mit einem  Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz tats\u00e4chlich erfolgter Auslagen.<br>6. Die Mitgliederversammlung kann eine j\u00e4hrliche pauschale T\u00e4tigkeitsverg\u00fctung f\u00fcr Vorstandsmitglieder beschlie\u00dfen.<br><br><strong>\u00a7 6 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br>1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins mu\u00df von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschlu\u00df  bedarf einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen.<br>2. Bei der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das restliche Verm\u00f6gen an  den Verein &#8222;Gr\u00fcne Liga Sachsen e.V. &#8222;, der es ausschlie\u00dflich und unmittelbar zu gemeinn\u00fctzigen  Zwecken zu verwenden hat. Der Verein &#8222;Gr\u00fcne Liga Sachsen e.V.\u201c wird als gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaft  unter der Steuernummer 3203\/000140004808 beim Finanzamt Dresden III gef\u00fchrt. Die Liquidation erfolgt  durch den Vorstand.<br>3. Die Satzung tritt mit der Gr\u00fcndung des Vereins am 14.12.2001 in Kraft.<br> Jede Satzungs\u00e4nderung ist dem zust\u00e4ndigen Finanzamt durch \u00dcbersendung der ge\u00e4nderten Satzung  anzuzeigen.<br><br><em>Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 14.12.2001 errichtet.<\/em><br><em>Die Satzung wurde zuletzt ge\u00e4ndert auf der Mitgliederversammlung am 01.11.2021.<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Beitragsordnung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1  Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Beitragsordnung gilt f\u00fcr alle stimmberechtigten Mitglieder f\u00fcr ihre Mitgliedschaft im Gesch\u00e4ftsjahr.<br>Eine Mitgliedschaft kann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragt werden. Minderj\u00e4hrige Mitglieder bed\u00fcrfen zur Aufnahme der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.<br>Der Beitrag wird als Jahresbeitrag erhoben. Der Beitrag ist nur im Lastschrifteinzugsverfahren teilbar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Festlegung der Beitragsh\u00f6he<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Ver\u00e4nderung der Beitragsh\u00f6he wird\nin der Mitgliederversammlung beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Beitragsh\u00f6he<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Jahresbeitr\u00e4ge werden erhoben\nin H\u00f6he von<\/p>\n\n\n\n<p>a) 15,00 \u20ac bei nat\u00fcrlichen Personen, Vereinen und B\u00fcrgerinitiativen<br>b) 30,00 \u20ac bei juristischen Personen privaten Rechts und juristischen Personen \u00f6ffentlichen Rechts<br>c) 7,50 \u20ac bei minderj\u00e4hrigen Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden<br>d) 7,50 \u20ac bei Studenten, Sch\u00fclern, Auszubildenden oder Vergleichbarem bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der vorgenannte Status entf\u00e4llt.<br>e) 7,50 \u20ac bei Arbeitslosen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) \u00dcber die H\u00f6he der Jahresbeitr\u00e4ge hinausgehende Beitr\u00e4ge sind m\u00f6glich und erw\u00fcnscht.<br>(3) Beginnt die Mitgliedschaft im 2. Halbjahr des Gesch\u00e4ftsjahres, so ist nur der halbe Beitrag f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr zu entrichten.<br>(4) Die Zahlung der Beitr\u00e4ge hat durch \u00dcberweisung auf das Vereinskonto jeweils bis zum 31. Januar des beginnenden Gesch\u00e4ftsjahres bzw. 2 Wochen nach der Aufnahmebest\u00e4tigung als Mitglied zu erfolgen.<br>(5) Zur Vermeidung von Vers\u00e4umnissen und eventuellen Mahnaufwand sollten f\u00fcr die \u00dcberweisung  der Beitr\u00e4ge Einzugserm\u00e4chtigungen erteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zwei Finanzpr\u00fcfer haben die\nordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung der Gelder mindestens j\u00e4hrlich zu\nkontrollieren.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Beschlu\u00df der Gr\u00fcndungsversammlung vom 14.12.2001.<\/em><br><em>1. \u00c4nderungsbeschluss der Mitgliederversammlung vom 27.05.2006<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Finanz- und Kassenordnung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>1. Grunds\u00e4tze<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Regelungen der finanziellen Angelegenheiten des Vereines haben auf  der Grundlage der g\u00fcltigen Satzung zu erfolgen. <\/li>\n\n\n\n<li>Die Einnahmen und Ausgaben des Vereines sind buchungstechnisch vom\/von der Schatzmeister\/in so zu f\u00fchren, dass sie \u00fcbersichtlich, jederzeit nachpr\u00fcfbar sind und den aktuellen Stand genau aussagen.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei der Verwendung der Gelder ist das Prinzip der gr\u00f6\u00dften Sparsamkeit anzuwenden. <\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr alle Einnahmen und Ausgaben sind Belege anzufertigen, die den \u00fcblichen Erfordernissen entsprechen und kontrollierbar sind. <\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>2. Vereinskonten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1. F\u00fcr den Verein ist mindestens ein Girokonto zu f\u00fchren. Au\u00dferdem sind Gelder, die l\u00e4ngere Zeit nicht ben\u00f6tigt werden, auf einem Sparkonto oder in \u00e4hnlicher Weise anzulegen, damit Zinsen erzielt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2. Die Vollmacht f\u00fcr die Vereinskonten haben folgende funktionell festgelegten Vorstandsmitglieder:<\/p>\n\n\n\n<p>Vorsitzende\/r<br>Schatzmeister\/in<br>Stellvertretende\/r Vorsitzende\/r    <\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das Abheben oder \u00dcberweisen von Geldbetr\u00e4gen von den Konten haben die genannten Vorstandsmitglieder einzeln finanzielle Verf\u00fcgungsrechte und Kontobefugnisse.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3. Die Ausgaben sind ab der H\u00f6he von 250,00 EUR (au\u00dfer in Notf\u00e4llen) vorher vom Vorstand zu best\u00e4tigen. Der Ausgabe geringerer, nicht vorher in Beschl\u00fcssen festgelegter Betr\u00e4ge muss in der n\u00e4chst folgenden ordentlichen Vorstandssitzung zugestimmt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4. Die Aufgaben des Schatzmeisters, der gegen\u00fcber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwaltung der Gelder zu vertreten hat, ergeben sich aus den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung und des Vorstandes sowie den gesetzlichen Regelungen f\u00fcr Vereine und Vorgaben des Finanzamtes.<br>Der\/Die Schatzmeister\/in hat das Hauptbuch der Einnahmen und Ausgaben als Monatsjournal zu f\u00fchren.<br>Im Kassenbuch sind alle Einnahmen und Ausgaben zu verzeichnen. Die F\u00fchrung des Kassenbuches kann durch papierlose Buchf\u00fchrung (Computer) erfolgen.<br>Am Ende eines Finanzjahres, das mit dem Kalenderjahr gleichgesetzt wird, ist dem Vorstand eine Jahresabschlussbilanz vorzulegen.<br>Halbj\u00e4hrlich hat der\/die Schatzmeister\/in den Vorstand \u00fcber den Stand der Einnahmen und Ausgaben zu informieren. Sollten Probleme auftreten, ist der Vorstand innerhalb von 2 Wochen zu informieren.<br>Alle Belege f\u00fcr Einnahmen und Ausgaben sind getrennt nach der Terminausstellung aufzubewahren und so zu kennzeichnen, dass sie auch von einem Au\u00dfenstehenden bei Kontrollen dem Kassenbuch zugeordnet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5. Die Auszahlungsh\u00f6hen von den Konten in bar sind f\u00fcr den\/die Schatzmeister\/in auf 200,00 EUR und f\u00fcr den\/die Vorsitzende\/n auf 400,00 EUR begrenzt. Bei h\u00f6heren Auszahlungssummen bedarf es eines Vorstandsbeschlusses.<br>Die Unterschriftsberechtigten d\u00fcrfen Auszahlungen nicht unterzeichnen, wenn sie sie selbst betreffen.<br>Alle Ma\u00dfnahmen unterliegen der nachtr\u00e4glichen Revision durch zwei Finanzpr\u00fcfern.<\/p>\n\n\n\n<p>2.6. In der Bestandskasse des Schatzmeisters d\u00fcrfen sich in der Regel nur bis zu 1.000,00 EUR befinden. H\u00f6here Betr\u00e4ge sind auf eines der Vereinskonten einzuzahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.7. Die Kontoaufl\u00f6sung und die Einrichtung von weiteren Konten bed\u00fcrfen eines Beschlusses des Vereinsvorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Einnahmen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1. Die Einnahmen des Vereines bestehen aus<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Beitr\u00e4gen<\/li>\n\n\n\n<li>Spenden<\/li>\n\n\n\n<li>Unkostenbeitr\u00e4gen<\/li>\n\n\n\n<li>Ertr\u00e4gnissen der Verm\u00f6gen des Vereins  <\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Es ist zu beachten, dass Sammlungen nur genehmigungsfrei sind, wenn sie in R\u00e4umen oder abgegrenzten Arealen oder unter Angeh\u00f6rigen eines Betriebes, einer Beh\u00f6rde oder den Mitgliedern einer Personenvereinigung stattfinden. Alle anderen Ma\u00dfnahmen sind nach dem S\u00e4chsischen Sammlungsgesetz (05.11.1996) genehmigungspflichtig.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2. Bei gesammelten Spenden oder Unkostenbeitr\u00e4gen k\u00f6nnen vor der Abf\u00fchrung an die Vereinskasse die Unkosten f\u00fcr Veranstaltungen, f\u00fcr die Belege vorhanden sind, abgezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Verwendung der finanziellen Mittel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1. Die Verwendung der Gelder des PRO Wal- und W\u00fcsteberg e.V. erfolgt vorrangig f\u00fcr<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die anfallenden Kosten beim Vereinsb\u00fcro (B\u00fcromaterial, B\u00fcrotechnik und deren Reparatur, Porto, Telefon, Einrichtung, evtl. Miete)<\/li>\n\n\n\n<li>die Anfertigung von Schriftst\u00fccken durch den\/die Schriftf\u00fchrer\/in (z.B. f\u00fcr Farbbandkassetten, Korrekturb\u00e4nder, Toner, Stenobl\u00f6cke, Porto u.a.)<\/li>\n\n\n\n<li>die Anfertigung von Vervielf\u00e4ltigungen und Druckerzeugnissen<\/li>\n\n\n\n<li>die Vorbereitung und Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen<\/li>\n\n\n\n<li>Saalmiete etc.<\/li>\n\n\n\n<li>Lehrgangsteilnahme, Seminarkosten<\/li>\n\n\n\n<li>Verg\u00fctung von entstandenen ehrenamtlich notwendigen Fahrtkosten nach den S\u00e4tzen des EinStG nach vorheriger Best\u00e4tigung\/Anordnung durch den\/die Vorsitzende\/n des Vereins.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>4.2. Die Verwendung der finanziellen Mittel des Vereines f\u00fcr die im Punkt 4.1. aufgef\u00fchrten Sachverhalte kann nur in dem Ma\u00dfe erfolgen, wie Einnahmen get\u00e4tigt werden. Ein Anspruch der Mitglieder auf Begleichung von Unkosten kann nicht erhoben werden, wenn die Finanzlage des Vereines es nicht erm\u00f6glicht.<br>Unter Umst\u00e4nden sind auf Beschluss des Vorstandes geringere Entsch\u00e4digungen oder Zahlungen zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt vorzunehmen.<br>Bei der Kostenbegleichung haben alle die Ma\u00dfnahmen Vorrang, die zur unmittelbaren Aufrechterhaltung der Vereinsarbeit notwendig sind.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3. F\u00fcr die Deckung der B\u00fcrounkosten und die technische Ausstattung des B\u00fcros fasst der Vorstand gesonderte Beschl\u00fcsse.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Die Finanz- und Kassenordnung tritt mit Wirkung vom 14.12.2001 in Kraft.<\/em><br><em>Die Finanz- und Kassenordnung wurde zuletzt ge\u00e4ndert auf der Vorstandssitzung vom 13.10.2025<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz und Gerichtsstand1. 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